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Das Lieferkettengesetz für mehr Verantwortung

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Unternehmen tragen Verantwortung für ihr Handeln, doch das sehen längst nicht alle so. Viel zu oft wird ein Fehler auf dem Rücken von Mitarbeitern oder dem Steuerzahler ausgetragen. Unternehmen können Insolvenz anmelden, haften jedoch nicht für eigene Fehler. Ein Lieferkettengesetz soll nun die Firmen für Gesetzesverstöße gegen Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette haftbar machen. Wer TRIGEMA kennt, weiß, dass alleiniger Inhaber Wolfgang Grupp nichts von verantwortungslosen Unternehmensführungen hält.

Weber-Untensilien um Teppich zu weben. Besonders die Textilbranche ist von Menschenrechtsverletzungen geprägt.

Das Lieferkettengesetz kann an dieser Stelle greifen und Unternehmen zu der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichten. Das gilt in allen Phasen ihrer Lieferkette von der Baumwolle in Pakistan bis zum Knopf aus China. Grund für ein solches Gesetz ist primär die Textilindustrie. In unserem TRIGEMA Magazin haben wir schon oft über die weltweit herrschenden unmenschlichen Arbeitsbedingungen und das Problem der gesamten Textilindustrie berichtet. Ändern kann sich nun nur etwas durch ein Lieferkettengesetz.

Besonders global agierende Unternehmen haben viele Partner, Lieferanten und Mitarbeiter. Das gilt auch für die Produktion in Niedriglohnländern. Besonders in diesen Schwellenländern sind Arbeitssicherheit und –Schutz oft Fremdwörter. Kinderarbeit gehören zum täglich Brot. Farben, Chemikalien und Bleiche werden regelmäßig in Flüssen entsorgt. Glücklicherweise gibt es in europäischen Ländern mittlerweile Gesetze zu Menschenrechten in globalisierten Wertschöpfungs- und Lieferketten. Ein Anfang.

Lieferketten sollen auch im Handel beobachtet werden, denn auch hier sind Menschenrechtsverletzungen oder Umweltbelastung durch Lederbände an der Tagesordnung.

Freiwillig gleicht tatenlos

Die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsschutz und Umweltstandards sind immer mit erhöhten Kosten verbunden, was natürlich ein Grund dafür ist, warum das die Unternehmen und Hersteller nicht freiwillig umsetzen. Die deutsche Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2018 dazu verpflichtet, einer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wenn die Unternehmen sich nicht freiwillig an Menschenrechte, Arbeitsschutz oder Umweltstandards halten. Die Deadline für die Unternehmen der freiwilligen Einhaltung ist Ende 2020 nun abgelaufen.

Was ist die unternehmerische Sorgfaltspflicht?

Diese Pflicht ist eine von zwei Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Halten sich die deutschen Unternehmen nicht an die Pflicht, muss die Bundesregierung Konsequenzen ziehen. Das Lieferkettengesetz soll eine Einhaltung der Menschenrechte unter strengen Bedingungen gewährleisten. Laut des Abschlussberichts eines Monitoring-Prozesses im Auftrag der Bundesregierung erfüllen jedoch gerade einmal 13 – 17 % die Anforderungen.

Die Lagerlogistik ist fast automatisiert, dennoch gibt es einzelne Fälle, bei denen zahlreiche Mitarbeiter zahlreiche unbezahlte Überstunden leisten müssen.

Was bringt ein Lieferkettengesetz?

Unternehmen sollen für die Verstöße in ihrer Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Besonders Unternehmen, die die Ware in Fernost herstellen lassen und so die Gesetze wie Mindestlohn oder Verbot von Kinderarbeit umgehen. Der Vorteil für die Unternehmen und Zulieferer ist vorwiegend die extrem billige Produktion der Produkte. Ein Lieferkettengesetz sorgt durch öffentlichen Druck auch für Transparenz und faires Handeln. Verantwortung gibt es in der Textilbranche viel zu selten und muss mehr in den Fokus rücken. Bricht ein Unternehmen ein Gesetz, soll es zur Strafe herangezogen werden – nicht Mensch und Umwelt dafür zahlen lassen.

Was bedeutet das für Firmen?

Im ersten Moment bedeutet das, dass sich die Unternehmen an die sozialen und ökologischen Gesetze für Mensch und Umwelt halten müssen. Allerdings zieht das Lieferkettengesetz auch einen großen bürokratischen Aufwand mit sich. Firmen müssen die Auswirkungen ihrer Geschäfte in einer Risikoanalyse ermitteln. Um diese Risiken in Bezug auf Mensch und Umwelt zu verhindern, müssen Maßnahmen entwickelt und dokumentiert werden. Dazu gehört auch das Einrichten von Beschwerdemechanismen, an die sich ein Betroffener wenden kann, sollte er sich in seinen Rechten verletzt fühlen. Das kann beispielsweise ein Betriebsrat sein.

Um die Einhaltung der Vorgaben und Maßnahmen zu kontrollieren, ist eine Behörde notwendig, die befugt ist, Missachtungen zu sanktionieren.

Nicht zuletzt die Diskriminierung der Frau sind keine Einzelfälle.

Wie steht TRIGEMA zum Lieferkettengesetz?

Wir unterstützen das Lieferkettengesetz! Als Textilhersteller halten wir es für selbstverständlich, dass wir Menschen fair behandeln und die Umwelt frei von Schadstoffen bleibt. Wir wissen jedoch, dass wir zu den geringen 13 – 17 % gehören, die sich freiwillig an soziale und ökologische Standards halten – nicht nur aus moralischer Überzeugung, sondern auch aus Liebe zur Umwelt.

Wir halten es für selbstverständlich, dass für Gesetzesverstöße Strafen verhängt werden. Die Geschäfte vieler Firmen gehen über Landesgrenzen, Gesetze nicht. Besonders die Produktion der Textilbranche ist in den vergangenen Jahren – fast gänzlich – ins Ausland abgewandert. Nicht zuletzt um die Produkte auf dem Markt billiger anbieten zu können als die Konkurrenz.

Leider hat die Ausbeutung von Mensch und Umwelt in Fernost dazu geführt, dass sich die Menschen hierzulande an Schleuderpreise für Textilien gewöhnt haben. In Asien sagt man scherzhaft: „an der Farbe der Flüsse erkennt man den Farbtrend der kommenden Saison“.

Unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Mindeststandards sind diese Schleuderpreise schlicht nicht möglich. TRIGEMAs Credo ist: „wer billig kauft, kauft zweimal“ und „weniger ist mehr“. Mit unserer Produktion auf der schwäbischen Alb übertreffen wir die sozial- und Umweltstandards der Brache. Darauf sind wir stolz!

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