1. Gültigkeitsbereich
Der vorliegende Verhaltenskodex ist die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen in Bezug auf alle Produktionsabläufe und -stätten für die von TRIGEMA bezogenen Handels- und Nichthandelswaren. Alle Geschäftspartner garantieren die Einhaltung der nach diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze.
Bezogene textile Materialien der Lieferanten entsprechen dem STANDARD 100 by OEKO-TEX®.
2. Einhaltung von Gesetzen
Alle Geschäftspartner von TRIGEMA müssen die nationalen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Gesetze, sowie Umweltschutzbestimmungen einhalten. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen dürfen den Verhaltenskodex nicht umgehen.
Arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen dürfen den Verhaltenskodex
nicht umgehen.
3. Unternehmenswerte
Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von TRIGEMA sind Kompetenz, Leistungsbereitschaft und verantwortliches Handeln aller Mitarbeiter. Das Unternehmensleitbild hebt insbesondere die Verantwortung gegenüber Mensch und Natur sowie Fairness und Toleranz hervor. Dazu gehören folgende Grundsätze:
- Rechtskonformes und ethisch einwandfreies Verhalten. Einhaltung und Beachtung
von rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen
- Der Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten ist fair, höflich
und respektvoll
- Die Interessen von Kunden und Geschäftspartnern werden angemessen berücksichtigt
- Soziales Engagement
- Jedwede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer bestimmten
Rassen- oder Religionszugehörigkeit oder anderer Merkmale wird unterlassen
- In allen geschäftlichen Beziehungen haben Professionalität, Fairness und Verlässlichkeit oberste Priorität
4. Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern
Alle Angestellten und Arbeiter müssen ausnahmslos mit Respekt und Würde behandelt
werden. Jegliche Art der körperlichen Züchtigung, psychologischen, sexuellen oder verbalen
Belästigung und Misshandlung sowie jegliche andere Form der Einschüchterung sind verboten.
Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht gegen die nationale Gesetzgebung und international
anerkannten Menschenrechte verstoßen. Beschäftigte, die eine Beschwerde auf Grund von Verstößen gegen Regelungen dieses Verhaltenskodexes oder die nationalen Gesetze erheben, dürfen keiner Form von Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt werden.
Die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern sollen von gegenseitiger Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit geprägt sein. Die Geschäftspartner erwarten von uns Aufrichtigkeit im Handeln, Höflichkeit im Umgang, Respekt und Fairness. Dazu gehört es, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen und kommuniziert werden. In gleicher Weise werden diese Grundsätze vom Management gegenüber der Mitarbeiterschaft vorgelebt und von den Mitarbeitern untereinander eingehalten.
5. Diskriminierungsverbot
Wir dulden keine Art der Diskriminierung. Alle Angestellten und Arbeiter/-innen müssen gleichbehandelt werden. Niemand darf wegen der Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Glaubens oder der Weltanschauung, der politischen Einstellung, des Alters, der körperlichen Konstitution oder des Aussehens belästigt oder diskriminiert werden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die persönliche Sphäre anderer Mitarbeiter zu achten. Sexuelle Belästigung und Mobbing sind verboten.
6. Arbeitszeiten
Bei der Regelung der Arbeitszeiten gelten die jeweilige nationale Arbeitsgesetzgebung und die von der Internationalen Arbeitsorganisation ILO entwickelten Grundprinzipien. Dazu zählen die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung der Zwangs- und Kinderarbeit sowie das Diskriminierungsverbot in Beschäftigung und Beruf.
7. Entlohnung
Alle Geschäftspartner gewährleisten eine Bezahlung der Arbeiter und Angestellten, die wenigstens dem gesetzlichen oder branchenüblichen Mindestlohn-Niveau entspricht, je nachdem, was höher ist. Überstunden müssen mit gesetzlichen oder branchenüblichen Zuschlägen vergütet werden. Der gezahlte Lohn sollte zur Deckung der Grunderfordernisse der Beschäftigen ausreichen. Alle Mitarbeiter müssen mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen erhalten.
Illegale und unberechtigte Lohnabzüge als direkte oder indirekte Disziplinarmaßnahme sind
untersagt. Darüber hinaus müssen Angestellte und Arbeiter regelmäßig in einer ihnen verständlichen Art und Weise über die vollständige Zusammensetzung ihres Lohnes informiert
werden. Die Auszahlung des Lohnes hat in einer für den Beschäftigten praktischen Weise
(z. B. per Scheck oder Überweisung) zu erfolgen.
8. Dokumentation der Anstellungsbedingungen
Die Beschäftigung muss auf einem formellen Dokument basieren wie z. B. einem Arbeitsvertrag oder Einstellungsbrief. Die Geschäftspartner garantieren die schriftliche Dokumentation der Arbeitskonditionen. Dieses Dokument muss Auskunft erteilen über die Arbeits- und Beschäftigungs-Bedingungen einschließlich Löhnen, Zeitraum und Zahlung, Vorsorgeleistungen, Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist. Die Umgehung geltender Arbeits- und Sozial-Versicherungsnormen ist ebenso untersagt wie Umgehungen des Verhaltenskodexes durch unechte Ausbildungs-Programme, Kontraktarbeit oder ähnlicher Methoden.
9. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist für TRIGEMA ein elementarer Grundsatz. Von allen Vertragspartnern und Mitarbeitern wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Gefahrenbewusstsein sowie ein Mitdenken bei allen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten erwartet. Dies gilt für sämtliche Gefahren, die sich am Arbeitsplatz der Mitarbeiter ergeben können. Erkannte Unfälle oder für möglich gehaltene Gefährdungen und Belastungen sowie Beinahe-Unfälle sind sofort dem zuständigen Vorgesetzten zu melden.
Der Führung der Geschäftseinheiten obliegt es, eine Sicherheitsorganisation aufzubauen und zu überwachen. Jeder Vorgesetzte ist für den Schutz seiner Mitarbeiter verantwortlich und hat sie entsprechend einzuweisen, zu schulen und zu beaufsichtigen. Zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen für den Menschen sind alle Führungskräfte zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Dazu gehört auch die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
10. Umweltschutz
TRIGEMA bekennt sich zum Schutz unserer Umwelt als Unternehmensziel und erklärt die ressourcenschonende Herstellung aller Produkte zu einem zu beachtenden Produktionsfaktor. Es gelten folgende Leitsätze zum Umweltschutz:br>
- Wir schonen unsere Umwelt, gehen sparsam mit allen natürlichen Ressourcen um
und vermeiden oder reduzieren Belastungen für Mensch und Natur
- Wir berücksichtigen die Anforderungen einer intakten Umwelt bei Entwicklung
und Design, im Fertigungsprozess, bei der Verpackung und beim Versand unserer
Produkte sowie bei der Verbesserung von Verfahren und der Einführung neuer
Anlagen und Produkte
- Wir erwarten die Einhaltung aller Gesetze und Verordnungen zum Schutz von
Mensch und Umwelt auch von unseren Geschäftspartnern.
- Wir wollen unsere Energieeffizienz und auch unseren Umweltschutz kontinuierlich
verbessern. Denn das bedeutet für uns einen ganzheitlich schonenden Umgang mit
jeglichen Ressourcen.
Schulungen zum Umweltschutz sind fester Bestandteil von Mitarbeiter-Qualifizierungsprogrammen. Bei der Entsorgung von Abfällen ist der umweltschonendste Entsorgungsweg zu wählen, der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar ist. Sollte es zu Vorfällen kommen, die Umweltbelastungen zur Folge haben können, müssen die zuständigen Stellen des Unternehmens unverzüglich und umfassend informiert werden und ihrerseits die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Behörden veranlassen.
11. Vereinigungsfreiheit
Es ist das Recht der Angestellten und Arbeiter/-innen eine Arbeiterorganisation oder Gewerkschaft ihrer eigenen Wahl zu gründen oder sich einer solchen zum Zweck der Kollektivverhandlungen anzuschließen.
12. Information und Kommunikation
Der vorliegende Verhaltenskodex ist für alle Beschäftigten der Geschäftspartner (ggf. in der jeweiligen Landessprache) frei zugänglich und gut sichtbar aufzuhängen. Jede Person, die Kenntnis über Verstöße gegen diesen Standard oder aktive Verletzung der hier dargelegten und bekräftigten Rechte erhält, ist aufgefordert, TRIGEMA direkt zu kontaktieren und uns über die möglichen Verstöße zu informieren.
Zu diesem Zweck haben wir einen anonymen sowie neutralen Beschwerdemechanismus eingerichtet. Dafür müssen Sie lediglich das Formular unter
www.trigema.de/complaint ausfüllen – wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
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