Die menschenrechtliche Grundsatzerklärung spiegelt unsere Unternehmensphilosophie wider und dient als Leitbild für unser Handeln. Diese Erklärung beruht auf drei Säulen: Nachhaltigkeit, Qualität und Verantwortung.
Wir tragen als Unternehmen Verantwortung für unsere Kunden, unsere Mitarbeiter sowie die Umwelt. Für uns sind Themen wie soziales Engagement, Nachhaltigkeit und faire Zusammenarbeit kein aktueller Trend, sondern seit der Gründung des Unternehmens wichtige Grundpfeiler für den täglichen Geschäftsbetrieb und werden sowohl gelebt als auch gefördert.
Wir unterstützen die Umsetzung international anerkannter Leitprinzipien zu Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsschutz- und Sozialstandards. Die Menschenrechtserklärung definiert die Anforderungen sowie unsere Haltung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht innerhalb des Unternehmens sowie bei unseren Geschäftspartnern innerhalb der gesamten Lieferkette.
Als Unternehmen sind wir neben unseren eigenen Geschäftsaktivitäten und deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt dafür verantwortlich, dass die Lieferkette nachhaltig und sozialverträglich ist. In enger Kooperation mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten entsteht für uns die verantwortungsvolle Aufgabe, den Respekt gegenüber der Menschenwürde und die Transparenz entlang unserer Lieferkette sicherzustellen sowie Umwelt- und Gesundheitsstandards zu erfüllen.
Unser Anspruch liegt dabei nicht ausschließlich darin, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen, sondern uns aktiv für eine nachhaltige und sozialverträgliche Lieferkette einzusetzen.
trigema nimmt die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeiten sowie der Liefer- und Wertschöpfungskette als andauernden Prozess wahr, weshalb wir unsere strategischen Ansätze und Maßnahmen regelmäßig überprüfen und hinsichtlich einer kontinuierlichen Verbesserung optimieren.
Wir geben unser Bestes, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit in Einklang mit der Natur zu bringen, denn nur so können wir es schaffen, unser Unternehmen dauerhaft erfolgreich zu führen. Wir verpflichten uns nicht nur, Menschenrechte zu stärken, sondern auch deren Verletzungen sowie Umweltbelastung bzw. -zerstörung präventiv entgegenzuwirken.
Dazu identifizieren und reduzieren wir Risiken innerhalb unserer Lieferketten und erwarten auch von unseren Lieferanten, Umwelt- und Gesundheitsstandards entlang ihrer eigenen Lieferketten angemessen zu adressieren, dokumentieren und nachweislich sowie regelmäßig zu überprüfen.
Als selbstverständlich sehen wir die Wichtigkeit des Dialogs mit unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern an, die unmittelbar von unseren Maßnahmen betroffen sind oder zukünftig betroffen sein könnten.
Wir bei trigema akzeptieren folgende international gültigen Leitprinzipien und Standards uneingeschränkt und richten unser unternehmerisches Handeln daran aus:
- die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
- die Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen (UN-KRK)
- die Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (CEDAW)
- den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
- die Empfehlungen und Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- geltendes Arbeitsrecht und Menschenrechte
Diese Prinzipien sind für uns der tägliche Antrieb, weshalb wir auch zukünftig alles daransetzen, die sich daraus ergebenden Ansprüche zu erfüllen und uns dabei stetig zu verbessern. Gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, von welchen ebenfalls erwartet wird, dass diese bei ihren Geschäftsaktivitäten die Arbeits- und Menschenrechte respektieren und einhalten, möchten wir damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft leisten.